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Mittwoch, 31. Juli 2013

Das Rote Kreuz und die Blutspende

Das Rote Kreuz braucht dringend Blut. In einer dramatisch formulierten Pressemitteilung heißt es heute:
Die Lagerstände der Blutbanken sind dramatisch gesunken. Das Rote Kreuz benötigt derzeit dringend speziell rhesus-negative Blutgruppen, um lebenswichtige Konserven herzustellen. 
Unfälle und Erkrankungen machen keinen Urlaub. Auch in der Ferienzeit müssen täglich in den Spitälern Patienten behandelt und versorgt werden. Die Versorgung mit sicheren Blutprodukten ist aber gerade im Sommer eine Herausforderung. 
Die Rotkreuz-Blutspendedienste benötigen derzeit alle Blutgruppen, besonders dringend sind die rhesus-negativen Blutgruppen gefragt.
So weit, so gut. Schließlich ist die Versorgung mit Blutkonserven ja ein sehr begrüßenswerter Dienst an der Allgemeinheit. Leider hat die Sache einen Haken. Denn wer homosexuell ist und Blut spenden möchte, darf das nicht.


Screenshot von www.blut.at

Was also ist da dran?


Die Argumentation, die das Rote kreuz auf seiner Homepage liefert, ist Nonsens. Wenn man homosexuelle Männer von der Blutspende ausschließen möchte, weil sie ein signifikant höheres Infektionsrisiko für HIV haben, so müsste man zb auch alle Wiener von der Blutspende ausschließen - immerhin waren 2011 ein drittel aller Männer, die sich neu mit HIV infiziert hatten, aus Wien - wenn das nicht ein signifikant höheres Risiko darstellt, in Wien an HIV zu erkranken, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Nichts desto trotz bittet die RK-Blutspendezentrale:
Um den dramatisch gesunkenen Lagerstand wieder zu füllen, bitten wir speziell die Wienerinnen und Wiener um ihre Blutspende. Am einfachsten und bequemsten direkt in der klimatisierten Blutspendezentrale.
Aber die Argumentation des Roten Kreuzes lässt sich auch anders widerlegen. Die AGES gibt einen jährlichen Bericht über HIV in Österreich heraus, und der sagt ganz klar:
Unter den PatientInnen bei denen zw. 2001 und 2012 HIV diagnostiziert wurde (= 3754, davon 75,2% Männer und 24,8% Frauen), wurde das Virus zu 41,3% durch heterosexuelle Kontakte übertragen, zu 37,1% durch MSM (Männer, die Sex mit Männern haben) und zu 14,8% durch intravenösen Drogenkonsum;
2011 waren der Statistik Austria nach Daten des Gesundheitsministeriums übrigens ganze 21 (!) Fälle von homosexueller HIV-Übertragung bei Männern bekannt.

Der Ausschluss von homosexuellen Männern bei der Blutspende hat also keinen wirklich wissenschaftlich fundierten Hintergrund, die Statistiken sprechen ganz deutlich eine andere Sprache. Das hat mittlerweile sogar die deutsche Bundesärztekammer erkannt, die sich für eine Änderung der Regelung einsetzt. In Italien und Spanien etwa findet kein automatisierter Ausschluss von Homosexuellen mehr statt.

Auch die Gleichsetzung von homosexuellem Geschlechtsverkehr mit einem Risikoverhalten stellt nicht anderes als eine homophobe Diskriminierung dar.

Es wird also Zeit, endlich auch homosexuelle Männer zur Blutspende zuzulassen!

Freitag, 26. Juli 2013

Rettungsdienst & Zivilgesellschaft

Werner Kerschbaum, Generalsekretär des Roten Kreuzes, schreibt heute in der Presse in einem Gastkommentar:
Warum sind Banken systemrelevanter als beispielsweise zivilgesellschaftliche Organisationen? Was ist mit den negativen Folgen für andere Gesellschaftsteilnehmer, wenn sie – mangels geeigneter Rahmenbedingungen und Förderungen – scheitern?
und weiters
Nehmen wir, nur als Gedankenexperiment, einmal an, das zivilgesellschaftliche System scheiterte. Da es aber nicht als systemrelevant gilt, käme es zu keinem Bail-out: Die Rettung käme nicht mehr, dasselbe gälte für die Feuerwehr, für Essen auf Rädern, Heimhilfe und Besuchsdienste. Niemand organisierte mehr Blutspendeaktionen. Die Versorgung der Spitäler mit Blutkonserven rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr bräche zusammen.
Noble Thesen, die Kerschbaumer da verbreitet. Zivilgesellschaft (für die es keine eindeutige Definition gibt) soll systemrelevant werden. Das ist, ohne Frage, eine durchaus interessantes Anliegen. Allerdings lässt sich das nicht eins zu eins auf den Rettungsdienst umlegen.

Ob es Kerschbaumer recht wäre, dass sich Menschen, die ein paar Stunden Ausbildung haben, am Wochenende oder in der Nacht als Bankvorstände betätigen würden und sein Konto managen? Oder noch krasser: Käme jemand auf die Idee, sich in seiner Freizeit eine Uniform mit Waffe anzuziehen und Polizist zu sein (die Spinner der Bürgerwehren jetzt mal ausgenommen).

Beim Rettungsdienst passiert aber genau das. Nahezu jedeR kann mitmachen - 160 Stunden Ausbildung, und schon gehts als Sanitäter zu jeder Art von Notfällen - massive Polytraumen und Reanimationen miteingeschlossen - wo man ohne Erfahrung, und fundierte Ausbildung eigenverantwortlich handeln muss - auch wenn das Gesetz das eigentlich gar nicht so vorsieht. (Wie das Rote Kreuz sich Rettungsdienstgesetzt bastelt und sie dann trotzdem nicht einhält, habe ich bereits hier beschrieben).

Das eigentliche Problem ist aber die vehemente Resistenz gegen neue Erkenntnisse der Notfallmedizin, die das Rote Kreuz nicht umsetzt. Bereits jetzt ist Österreich eines der rückständigsten Länder, was Rettungsdienst betrifft - man möge mal einen Blick in die Slowakei oder nach Tschechien werfen.

Ein aktuelles Beispiel:
Dass der Larynxtubus in seiner Anwendung unkompliziert ist, zeigen Studien. Dort kam es bei 97% aller Fällen zu einer komplikationslosen Intubation. Die Beutel-Maske-Beatmung, Standard beim Roten Kreuz, zeigt hingegen große Probleme: Die Handhabung des Beutels sowie die korrekte Durchführung der Beatmung ist selbst für geübte nicht immer möglich, geschweige denn für Sanitäter, die keinerlei Erfahrung haben.

Und was macht das Rote Kreuz? In Niederösterreich darf der Larynxtubus heute immer noch nicht verwendet werden - und das trotz Bescheid des Gesundheitsministeriums, dass der Larynxtubus der Beutel-Maske-Beatmung gleichzusetzen ist. Aber was erwartet man sich von einem Rettungdienst, der erst 2007 (!) die Blutzuckermessung für Sanitäter erlaubt hat?

Warum? Ganz einfach: Es ist schwer, freiwilligen Sanitätern Schulungen aufzuzwingen. Bereits jetzt ist die 16-stündige Fortbildungspflicht in 24 Monaten für einige zu viel Aufwand. Die Mindestdienstverpflichtung von 2 Diensten/Monat (ebenfalls rund 16 Stunden) rundet das Sittenbild ab. Geringe Ausbildung, geringe Erfahrung, nahezu keine Fortbildung. Und von diesen Sanitätern soll man erwarten, dass sie Larynxtuben setzen? 

Professioneller Rettungsdienst braucht professionelles Personal, kein freiwilliges, zivilgesellschaftliches Engagement. Was Kerschbaumer eigentlich will, ist mehr Geld für den Rettungsdienst - in der Steiermark ist dieser Streit unlängst eskaliert. Diese berechtigte Forderung aber mit einem Zivilgesellschaftlichen Engagement zu argumentieren, das den Rettungsdienst in Österreich auf Jahrzehnte hinaus gelähmt hat und es auch weiterhin tun wird, ist eine Chupze sondergleiche.

Sonntag, 13. Januar 2013

Das Rote Kreuz und der Zivildienst

In genau einer Woche wird die österreichische Bevölkerung zur Urne gebeten, sie soll über die Zukunft des Bundesheeres abstimmen - entweder für die Einführung eines Berufsheeres und eines freiwilligen sozialen Jahres oder die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienstes.

Da den Wehrpflichtbefürwortern anscheinend die Argumente für die Zwangsverpflichtung junger Männer zum Bundesheer ausgegangen ist, stürzen sie sich jetzt mit Eifer auf den Zivildienst. Dieser sichere das Sozialsystem, sei die soziale Schule der Nation, und überhaupt, sei der Zivildienst eine absolute Erfolgsgeschichte. Das genau diejenigen, die den Zivildienst als Errungenschaft ansehen, lange Jahre alles versucht haben, genau das zu verhindern - mittels Gewissensprüfung, öffentlicher Diskriminierung in Worten (Drückeberger, langhaarige Wehrdienstverweigerer), und der nach wie vor strukturellen Schlechterstellung gegenüber Wehrdienstleistenden), ist an Skurrilität nicht mehr zu überbieten.

Aber warum engagiert sich das Rote Kreuz so massiv in der Debatte? Als vermeintlich neutrale Organisation könnte dieser Diskurs doch egal sein - denn wie auch immer der ausgeht, der Rote Kreuz muss das Ergebnis ohnehin Umsetzen.

Worum geht es dem Roten Kreuz also in Wirklichkeit? Um das zu erläutern, muss man etwas weiter ausholen.

Als sich um die Jahrtausendwende abzeichnete, dass ein neues Sanitätergesetz im Werden ist, war in weiten Teilen des RK Feuer am Dach. Sahen die Entwürfe doch weitgehende Kompetenzen und Befugnisse für Sanitäter vor, natürlich einhergehend mit einer stark verlängerten und verbesserten Ausbildung. So sprach sich eine Expertise, auf der der spätere erste Gesetzesentwurf basiert, auf einer Ausbildung für Rettungssanitäter von 560 Stunden Ausbildung + 150 Einsätze als Praxis aus, für einen diplomierten Rettungshelfer war eine dreijährige Ausbildung vorgesehen. Die Aufgabe des Rettungssanitäters wäre gewesen, qualifizierte Erste Hilfe bis zum Eintreffen einer höher qualifizierten Person zu leisten. In einem späteren, ersten Ministrialentwurf ist immer noch vom 1600 Stunden bis zur Maximalqualifikation zu lesen.

International ist eine hochwertige Ausbildung bereits Gang und Gebe:

Deutschland: Rettungsassistent (2 Jahre Ausbildung)
Schweiz: Diplomierter Rettungssanitäter (3 Jahre Ausbildung)
USA: EMT-Paramedic (Ausbildung regional unterschiedlich, bis zu 4 Jahre)
Slowakei, Tschechien, Kanada, Australien, UK, all diese Länder setzen auf monate- oder jahrelange Ausbildung und hauptberufliche Mitarbeiter.

Das Rote Kreuz, das seit jeher auf Freiwilligkeit basiert, fürchtete um sein Personal und setzte einige Hebel in Gang, um das geplante Gesetz in Richtung weniger Ausbildung zu verändern. Mit Erfolg:

Das aktuelle Sanitätergesetz sieht für Rettungssanitäter eine Ausbildung von 100 Stunden Theorie und 160 Stunden Praxis vor. Dass das Rote Kreuz eine höhere Ausbildung für nicht akzeptabel hielt, kann man in einer Diplomarbeit von Richard Weisser mit dem Titel "Das Österreichische Sanitätergesetz 2002" nachlesen. Dort gibt ein Vertreter des RK unverhohlen zu:
Auf meine Frage zu früheren Entwürfen, die dann wieder zurückgezogen wurden, berichtete Mag. Lang, MBA über einen Entwurf von 1998 unter Bundesministerin Hostasch, der die Vollausbildung für Hauptamtliche forderte. Dieser war dann ziemlich lange in Diskussion und sowohl von den Definitionen her problematisch, als auch vor allem vom Umfang der Ausbildung für das ÖRK völlig untragbar. Dieser Entwurf war für das ÖRK „ein Unding“.

Letztlich landete dieser „Gott sei Dank“ auf Eis, erklärte Mag. Lang, MBA. Daraufhin beschloss das ÖRK, einen Entwurf nach den eigenen Vorstellungen zu erstellen. Heraus kam dann ein völlig anderer Entwurf mit völlig anderen Ansätzen, der mit dem „Hostasch Entwurf“ nichts mehr zu tun hatte. Zwar ohne Anrechungs-, Übergangsbestimmungen, EUBestimmungen und Ähnlichem, aber wirklich nur so, wie der Beruf geregelt sein soll. Der alte Entwurf mit 2.000 oder 3.000 Stunden Ausbildung tauchte nie mehr auf. Mag. Lang, MBA meinte, das Erfreuliche ist, der Kern des Gesetzes blieb eigentlich ident mit dem, was das ÖRK mit dessen Ausbildungsreferenten/innen vorher erarbeitet hatte.
Schon damals setzte das Rote Kreuz also auf Quantität, statt Qualität. Nur so konnte man Marktführer bleiben, nur so floss das Geld. Und genau das ist auch der Hintergrund der Äußerungen zum Zivildienst. Ohne Zivildiener müsste man mehr hauptberufliche Mitarbeiter einstellen, und diesen mehr zahlen als das derzeitige Mindestgehalt. Denn so ganz nebenbei ist jeder Zivildiener ein Preisdrücker für alle hauptberuflich im Sozialbereich arbeitende Menschen. 


Sehen wir uns als nächstes die rechtlichen Grundlagen des Zivildienstes genauer an.

Wesentlich ist hier folgender Passus:
Grundsätzlich können Zivildienstleistende nur zu Hilfsdiensten unter entsprechender Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung eines Vorgesetzten, nicht aber zu leitenden, eigenverantwortlichen, eine bestimmte Fachausbildung und Erfahrung voraussetzenden Dienstleistungen herangezogen werden.
Nur unter dieser Voraussetzung dürfen Einrichtungen um Zivildiener ansuchen. Beim Roten Kreuz bekommen Zivis aber eine Ausbildung zum Rettungssanitäter - die ist auch Voraussetzung, um eigenverantwortliche Krankentransporte durchzuführen. Spätestens hier sollte klar sein, dass das Rote Kreuz gegen die Zivildienstverordnungen verstößt, tagtäglich. Es ist Gang und Gebe, dass zwei Zivildiener einen Rettungswagen besetzen - und damit einen rechtlichen Graubereich betreten, der ihnen oftmals nicht bewusst ist.
Doch selbst als Rettungssanitäter haben Zivis nichts an verunfallten oder erkrankten Patienten zu suchen - denn laut SanG liegt die Betreuung von Notfallpatienten eindeutig und ganz klar in der Hand von Notfallsanitätern.

Dass das Rote Kreuz vom Zivildienst nur profitiert hat, zeigt auch eine andere Episode: Die Zivildienstserviceagentur war von 202 bis 2005 eine Firma im Eigentum des Roten Kreuzes, die sich um die Zuweisung der Zivildiener zu den Einrichtungen kümmert. Erst mittels Urteil des Verfassungsgerichtshofes wurde die Serviceagentur in das Innenministerium eingegliedert. Eine andere, weit verbreitete Praxis konnte ebenfalls nur der Verfassungsgerichtshof abschaffen: Die Vorenthaltung eines adäquaten Essensgeldes.

Ausgerechnet der Zivildienst muss als Argument für die Beibehaltung der Wehrpflicht herhalten. Das Rote Kreuz kampagnisiert massiv gegen die Abschaffung der Wehrpflicht - mit teilweise derselben (falschen & wissentlich gelogenen!) Aussage wie Mikl-Leitner, nämlich dass ohne Zivildienst das Sozialwesen zusammenbricht.

All denjenigen, die die Wehrpflicht aufrecht erhalten möchten, damit der Zivildienst weiterbesteht, all jene möchte ich fragen: Gerade weil der Zivildienst ja anscheinend so hoch geschätzt wird,

- dauert er immer noch drei Monate länger als der Wehrdienst?

- ist er mit knapp 300 Euro Grundbezug katastrophal bezahlt?

- kann man seinen Zivildienst in einer Strafvollzugsanstalt ableisten, aber danach nicht so ohne weiteres zur Justizwache gehen?

- haben Zivis bis zu 48 Wochenstunden Dienst, davon teilweise zehn Stunden am Stück ohne Mittagspause und dergleichen?

- stehen Zivildienstleistende in einer rechtlichen Grauzone, weil sie laut Zivildienstgesetz keine eigenverantwortlichen Tätigkeiten am Patienten übernehmen dürfen - dazu aber tagtäglich angehalten werden?

- ist die Frage der Verpflegung immer noch nicht eindeutig geregelt, sondern durch mehrere schwammige Verordnungspassagen Auslegungssache?

- werden Zivildiener in der Berufswahl eklatant schlecht gestellt? ( So kann man zB in der JVA Josefstadt den Zivildienst absolvieren, aber als Zivi nicht so ohne weiteres zur Justizwache gehen).


So sieht der Dienstplan eines Zivildieners beim Roten Kreuz aus. 10 Stunden tägliche Arbeitszeit, 48 Stunden in der Woche. Zu meiner Zeit als Zivildiener waren 50 Stunden die Woche gang und gebe, inklusive Überstunden, die sich ergaben, weil gerade Transporte zu fahren waren. Erlaubt ist das.

Übrigens: Wer länger als 18 Tage krank ist, wird automatisch aus dem Zivildienst entlassen, und muss nach Beendigung des Krankenstandes seinen Dienst fortsetzen. Sehr sozial, oder?

Und so passt dann am Schluss auch alles zusammen: Der Präsident des Roten Kreuzes, ehemaliger ÖVP Landesrat in Vorarlberg, der ganz nebenbei noch Leiter der Zivildienstreformkommission war (die übrigens nichts wesentliches geändert hat und sich vor wichtigen Reformen geduckt hat), spricht sich ganz klar für die Wehrpflicht aus, kontert die wissentlichen Falschaussagen ("Ohne Zivildienst kommt die Rettung 15 Minuten später") nicht, im Wissen, dass seine Organisation sonst vielleicht auch faire Löhne zahlen müsste, und schürt mit seiner Propaganda Angst bei denjenigen, die zu den Kunden des Roten Kreuzes gehören - und treffen dort natürlich auf offenen Ohren.

Die Politik freut sich über billige Arbeitskräfte, die das Versagen in der Sozialpolitik der letzten Jahrzehnte kaschieren und dadurch auch die eigenen Fehler. Und leiden muss darunter der Zivildiener. Dass es grotesk ist, die Wehrpflicht mit ihrem Nebenprodukt, dem Zivildienst zu verteidigen, fällt da fast schon nicht mehr ins Gewicht. Die Rolle des Roten Kreuzes in der Debatte beschreibt die Zeit sehr treffend:
Meist ist auch ein Vertreter des Roten Kreuzes nicht weit, der sich mit sorgenvoller Miene dem Schauermärchen anschließt. Ausgerechnet ein Vertreter jener Organisation, die unter dem Eindruck des blutigen Gemetzels von Solferino (nach der österreichischen Niederlage bedeckten im Juni 1859 insgesamt 30.000 Tote und Verwundete das lombardische Schlachtfeld) ins Leben gerufen wurde, tritt nun dafür ein, dass Kanonenfutter ausgehoben wird, damit im Gegenzug sein Verein weiterhin auf Arbeitskräfte zum Billigtarif zurückgreifen kann. Irgendwie muss sich das der Humanist Henry Dunant anders vorgestellt haben, als er seine Hilfsgemeinschaft gründete.
Ich bin mittlerweile seit 2007 beim Roten Kreuz, zuerst als Zivildiener, dann als Freiwilliger. Ich bin Notfallsanitäter mit NKV, das ist der höchste Ausbildungsstand, den man in Niederösterreich erreichen kann. Ich habe seit 2010 mehr als 500 Einsätze mit dem Notarztwagen miterlebt, habe Polytraumen genauso versorgt wie Herzinfarkte und psychosoziale Notfälle, in Wohnungen, Altersheimen, Schulen, Büros, auf Festivals und auf offener Straße. Ich habe geholfen Kinder auf die Welt zu bringen und habe auch welche reanimiert, habe unzählige Stunden damit verbracht, Dienste zu planen - solche, die vor Freiwilligen übergegangen sind, und solche, bei denen kurz vor Dienstbeginn unklar war, ob es einen Fahrer für den NAW gibt. Ich habe unzählige Stunden in Fortbildungen, auf Vorträgen und Kongressen verbracht. ich glaube also, ich weiß relativ gut, wovon ich schreibe. Und für mich ist eines klar: Ein Nein zur Wehrpflicht und dem mit ihr verbundenem Zivildienst ist auch ein Schritt in Richtung eines hochprofessionellen Rettungsdienstes in Österreich.